Unterstützung für die Kleinsten
Bildung und Teilhabe
Seit 2011 können bedürftige Familien für Ihre Kinder Leistungen aus dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Das Ziel von Bildung und Teilhabe soll sein, bedürftige Kinder und Jugendliche stärker in die Gemeinschaft zu integrieren. Einkommenschwache Familien sollen die Möglichkeit haben Lern- und Freizeitangebote in Anspruch zu nehmen um somit bessere Bildungs- und Entwicklungschancen zu haben.
Anspruchsberechtigte
Anspruch auf Bildung und Teilhabe haben Kinder, deren Eltern und Sie selbst Empfänger von
- Wohngeld
- Kindergeldzuschlag
- Arbeitslosengeld II
- Leistungen nach dem SGB XII
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
sind.
Wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, können Sie Ihre Anträge bei Ihrem zuständigen Jobcenter abgeben. Empfänger von Sozialhilfe und von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wenden sich an das Kreissozialamt, Landratsamt Böblingen. Wenn Sie Wohngeld oder Kindergeldzuschlag erhalten, können Sie Ihre Anträge bei der örtlichen Wohngeldstelle abgeben.
Leistungen
- Eintägige Ausflüge oder Klassenfahrten (KiTA und Schulen)
- Mehrtägige Ausflüge oder Klassenfahrten (KiTA und Schulen)
- Schulbedarf
- Schülerbeförderung
- Lernförderung
- Mittagessen
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Vereine, Musikschulen, Freizeiten etc.)
Voraussetzungen
Grundsätzlich gilt Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und eine allgemeine oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben wird nur für Kinder bis 18 Jahren bezahlt.