Beweg was! Bring dich ein!

JGR Wahl 2023

Die gewählten Vertreter*innen des neuen Jugendgemeinderats der Stadt Sindelfingen stehen fest:

Amtliche Bekanntmachung über das Ergebnis der Jugendgemeinderatswahl 2023 (105,7 KiB)

Alle Kandidat*innen für den Jugendgemeinderat werden vom Jugendbüro über die Wahl informiert. Sie müssen ihre Wahl schriftlich annehmen. Erst dann sind sie Mitglieder des Jugendgemeinderats. Jede*r Kandidat*in oder jeweils zehn wahlberechtigte Jugendliche können die Wahl des Jugendgemeinderats anfechten. Die Anfechtung muss schriftlich innerhalb von sieben Tagen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses erfolgen. Sie ist beim Jugendbüro einzureichen und schriftlich zu begründen. Eine Wahlanfechtung hat nur dann Erfolg, wenn ein schwerwiegender Verstoß gegen die Wahlordnung erwiesen ist und das Wahlergebnis durch diesen Verstoß beeinflusst wurde.
 
 
 
Der Städtische Wahlausschuss bedankt sich für die rege Beteiligung und besonders bei allen Wahlhelfer*innen, die die Wahl ermöglicht haben!

Was ist eigentlich der Jugendgemeinderat?

Der JGR wird von jungen Menschen in Sindelfingen für die Dauer von zwei Jahren gewählt und vertritt deren Interessen, Wünsche und Bedürfnisse gegenüber der Stadt Sindelfingen, also gegenüber dem Oberbürgermeister, der Stadtverwaltung und dem Gemeinderat

Was macht der Jugendgemeinderat?

Der JGR mischt sich in alles ein, was ihm wichtig erscheint – durch eigene Projekte, Initiativen, politische Arbeit und Forderungen – und vertritt damit die Ideen, Verbesserungsvorschläge, Kritik aber auch das Lebensgefühl der jungen Menschen in der Stadt.
Dem JGR stehen dafür ein Budget von rund 10.000 Euro im Jahr und das Teilnahme-, Anhörungs- und Antragsrecht im Gemeinderat und seinen Ausschüssen zur Verfügung.
Außerdem wird der JGR von der Jugendbeauftragten begleitet. Die Arbeitsgruppen des JGR sind auch für nicht-gewählte Jugendliche offen.

Wer darf wählen und wer kann gewählt werden?

Wählen darf jede und jeder Jugendliche mit Hauptwohnsitz in Sindelfingen im Alter von 11 bis 18 Jahren und alle Schülerinnen und Schüler ab 11 Jahren der Klassen 6 bis 12 der weiterführenden Schulen in Trägerschaft der Stadt Sindelfingen.
Gewählt werden kann jeder und jede Jugendliche mit Hauptwohnsitz Sindelfingen im Alter zwischen 11 und 18 Jahren.
 

Wie läuft die Wahl ab?

Gewählt wird an den weiterführenden Schulen bzw. im sogenannten Sonderwahlbezirk (für alle Jugendlichen, die nicht auf eine der städtischen Schulen gehen, aber wahlberechtigt sind).
Jede Schule und der Sonderwahlbezirk wählen ihre eigenen Kandidatinnen und Kandidaten in den JGR.
Die Schulen mit mehr als 600 Schülern sowie der Sonderwahlbezirk wählen drei, alle anderen Schulen zwei Kandidatinnen bzw. Kandidaten in den JGR.
Gewählt sind diejenigen, die an ihrer Schule bzw. im Sonderwahlbezirk die meisten Stimmen erhalten.
Der Wahltag wird von der jeweiligen Schule bzw. von der Stadtverwaltung für den Sonderwahlbezirk bekannt gegeben.
Unter www.jgr-sindelfingen.de findest du die Wahlordnung sowie weiterführende Informationen zur JGR-Wahl.

Die Wahl im Sonderwahlbezirk findet online statt.