Autos teilen statt besitzen

Carsharing

Mann mit Pflanze und Frau mit Umzugskarton vor einem geöffneten Kofferraum
©2023 Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg CC BY-SA. Es wurden keine Änderungen vorgenommen. https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de

Aktuelles

Die Zuteilung von Carsharing-Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum soll vor allem einer Ausweitung des bestehenden Angebots dienen. Interessierte Unternehmen und Vereine sind eingeladen, sich bis 29. Juli 2024 bei der Stadt Sindelfingen schriftlich zu bewerben (>> zu den Bewerbungsunterlagen (pdf) (1,698 MiB)). Die neuen Standorte sollen, so sich Anbieter finden, zum 1. Oktober 2024 zur Verfügung stehen.

Die Stadt Sindelfingen möchte das Carsharing-Angebot auf ihrem Gebiet als ergänzenden Baustein des Umweltverbunds (ÖPNV, Schienen-, Fuß- und Radverkehr) ausbauen. Ziel ist es, den motorisierten Individualverkehr und den privaten Pkw-Besitz zu reduzieren, um in Folge den Parkdruck zu verringern, die multimodale Verkehrsmittelnutzung zu fördern und die Luftqualität zu verbessern.  Beim Carsharing – zu Deutsch Autoteilen – handelt es sich um die organisierte (in Normalfall gebührenpflichtige) Nutzung eines Autos durch mehrere Personen. Halter des Autos ist in der Regel das Carsharing-Unternehmen. Kundinnen und Kunden schließen mit dem Unternehmen bei der Anmeldung einen Rahmenvertrag und mieten das Fahrzeug entsprechend ihres Bedarfs. Kundinnen und Kunden von Carsharing-Angeboten schaffen laut übereinstimmender Aussage verschiedener verkehrswissenschaftlicher Studien eher eigene Pkw ab und nutzen vermehrt Verkehrsmittel des Umweltverbunds. Lediglich für einzelne Fahrten und Wegezwecke benötigen sie die verlässliche Möglichkeit, auf ein gut erreichbares Carsharing-Fahrzeug zugreifen zu können. Durch die sichtbare und werbewirksame Einrichtung der Carsharing-Stationen im öffentlichen Raum sollen Bürgerinnen und Bürger auf das Angebot aufmerksam gemacht werden.Die Stadt Sindelfingen möchte das Carsharing-Angebot auf ihrem Gebiet als ergänzenden Baustein des Umweltverbunds (ÖPNV, Schienen-, Fuß- und Radverkehr) ausbauen. Ziel ist es, den motorisierten Individualverkehr und den privaten Pkw-Besitz zu reduzieren, um in Folge den Parkdruck zu verringern, die multimodale Verkehrsmittelnutzung zu fördern und die Luftqualität zu verbessern.  Beim Carsharing – zu Deutsch Autoteilen – handelt es sich um die organisierte (in Normalfall gebührenpflichtige) Nutzung eines Autos durch mehrere Personen. Halter des Autos ist in der Regel das Carsharing-Unternehmen. Kundinnen und Kunden schließen mit dem Unternehmen bei der Anmeldung einen Rahmenvertrag und mieten das Fahrzeug entsprechend ihres Bedarfs. Kundinnen und Kunden von Carsharing-Angeboten schaffen laut übereinstimmender Aussage verschiedener verkehrswissenschaftlicher Studien eher eigene Pkw ab und nutzen vermehrt Verkehrsmittel des Umweltverbunds. Lediglich für einzelne Fahrten und Wegezwecke benötigen sie die verlässliche Möglichkeit, auf ein gut erreichbares Carsharing-Fahrzeug zugreifen zu können. Durch die sichtbare und werbewirksame Einrichtung der Carsharing-Stationen im öffentlichen Raum sollen Bürgerinnen und Bürger auf das Angebot aufmerksam gemacht werden.

Derzeit bieten im Stadtgebiet folgende Anbieter von Carsharing Fahrzeuge an:

Stadtmobil e. V. - zwei Standorte, drei Fahrzeuge. Zur Website...
Deer Carsharing - ein Standort, ein Fahrzeug. Zur Website...

Art des Verfahrens

Auswahlverfahren zur Ermittlung von Carsharing-Anbietern, die Mietfahrzeuge ihrer Flotte auf öffentlichen Stellplätzen bzw. auf privaten Flächen im Eigentum der Stadt exklusiv zur An-/Entmietung bereitstellen wollen. Die Auswahl wird auf Basis eines transparenten und diskriminierungsfreien Interessenbekundungsverfahren durchgeführt.

Gegenstand des Verfahrens

Zugeordnet werden maximal 16 Stellplätze zur Bereitstellung von Carsharing-Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum der Stadt Sindelfingen. Die exklusive Aufstellung der Carsharing-Fahrzeuge auf den öffentlichen Stellplätzen wird mittels straßenverkehrsrechtlicher Sondernutzungsgenehmigung geregelt. Die Stellplätze werden in einem transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahren einzeln einem oder mehreren interessierten Carsharing-Anbietern zugeteilt.

Rechtsgrundlage

§ 16a StrG BW (Straßengesetz Baden-Württemberg)

Übersicht über die Standorte

  • Ernst-Barlach-Straße – Stadtteil Viehweide
  • Leipziger Straße – Stadtteil Goldberg
  • Sondrioplatz – Stadtteil Rotbühl
  • Gotscheerstraße – Stadtteil Hinterweil (E-Fahrzeug)
  • Watzmannstraße – Stadtteil Eichholz
  • Feldbergstraße – Stadtteil Spitzholz
  • Bezirksamt Maichingen – Teilort Maichingen
  • Parkplatz Floschenstadion – Innenstadt
  • Bahnhof Sindelfingen – Innenstadt – Drei Stellplätze
  • S-Bahn-Haltestelle Maichingen
  • S-Bahn-Haltestelle Maichingen-Nord
  • Gewerbegebiet Fronäcker
  • Gewerbegebiet Bühl – Darmsheim
  • Bezirksamt Darmsheim