Bundestagswahl 2025
Wahl zum 21. Deutschen Bundestag 2025
Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am Sonntag, den 23. Februar 2025 in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr statt.
Ergebnisse
Direkter Aufruf der Ergebnispräsentation der Stadt Sindelfingen.
Aufruf der Terminübersichtsseite für Wahlen in Sindelfingen.
Aufruf der Übersichtsseite aller bundesweiten Anwender des Wahlprogramms votemanager.
Allgemeine Informationen
Der Deutsche Bundestag ist die Vertretung des Volkes in der Bundesrepublik Deutschland und das zentrale Organ der Gesetzgebung. Seine Abgeordneten werden alle vier Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl vom deutschen Volk gewählt. Weitere Informationen zum Wahlrecht, zur Wahlhandlung und zum Wahlverfahren finden Sie auf der Website der Bundeswahlleiterin unter folgendem Link: Bundestagswahl 2025 - die Bundeswahlleiterin
Briefwahl
Eine Besonderheit der Bundestagswahl 2025 sind die verkürzten Fristen. Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen erfolgt im Laufe der vierten Kalenderwoche. Jede wahlberechtigte Person, die im Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält spätestens bis zum 02. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung. Mit den Angaben aus der Wahlbenachrichtigung kann dann die Briefwahl beantragt werden. Wir weisen allerdings darauf hin, dass Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst zwei Wochen vor dem Wahltermin versandt werden können, da die endgültigen Wahlvorschläge erst am 30. Januar feststehen und erst ab diesem Zeitpunkt mit dem Druck der Stimmzettel begonnen werden kann.
Sie möchten bei der Bundestagswahl per Briefwahl wählen? Hier finden Sie allgemeine Informationen, ab wann in Sindelfingen Briefwahl beantragt werden kann.
Wahlberechtigte, die in das Sindelfinger Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne besonderen Grund durch Briefwahl ausüben. Dazu muss rechtzeitig beim Servicepunkt der Stadt Sindelfingen ein sogenannter Wahlschein beantragt werden.
Was muss ich beachten?
Für die Briefwahl benötigen Sie einen Wahlschein. Der Antrag sollte auf jeden Fall so früh wie möglich gestellt werden. Für die Beantragung der Briefwahlunterlagen kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die unterschrieben werden muss, als Antragsformular verwendet werden. Sie müssen aber nicht auf die Wahlbenachrichtigung warten. Sie können den Wahlschein persönlich oder schriftlich (Brief, E-Mail oder Fax) bei uns beantragen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Bei schriftlicher Beantragung sind folgende Angaben erforderlich: Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Anschrift.
Postalische Anträge sind zu richten an die: Stadt Sindelfingen, Servicepunkt, Rathausplatz 1, 71063 Sindelfingen
Briefwahl online beantragen
Weitere Informationen zum Thema Briefwahl finden Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin unter folgendem Link: Briefwahl - Die Bundeswahlleiterin
Informationen für Auslandsdeutsche
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden auch Auslandsdeutsche genannt. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an der Bundestagswahl teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag stellen, um in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde eingetragen zu werden. Dieser muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl (2. Februar 2025) bei der zuständigen Gemeinde (Stadt Sindelfingen) eingegangen sein. Grundsätzlich werden Wahlunterlagen mit der Luftpost ins Ausland versendet. Auslandsdeutsche haben jedoch die Möglichkeit den amtlichen Kurierweg zu nutzen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem folgenden Link: Deutsche im Ausland - Die Bundeswahlleiterin
Unter Umständen können Sie auch kommerzielle Expresspostdienste nutzen. Dies liegt in der Entscheidung und Verantwortung der wahlberechtigten Person. Eine Kostenerstattung für den Expressversand scheidet aber in jedem Fall aus.
Wenn Sie sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten - zum Beispiel während eines längeren Urlaubs - und weiterhin in Deutschland gemeldet sind, werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen.
Informationen für Rückkehrer aus dem Ausland
Deutsche, die vor kurzem aus dem Ausland nach Deutschland zurückgekehrt sind, können an der Bundestagswahl teilnehmen, wenn sie in das Wählerverzeichnis der Gemeinde ihres Hauptwohnsitzes eingetragen sind.
Sie sind vor kurzem aus dem Ausland zurückgekehrt?
Unter folgendem Link der Bundeswahlleiterin finden Sie den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Rückkehrerinnen und Rückkehrer: Bundestagswahl 2025: Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Rückkehrer aus dem Ausland
Barrierefreies Wählen
In Deutschland können Wählerinnen und Wähler mit Behinderung ihr Wahlrecht selbstbestimmt ausüben. Dabei wird besonders darauf geachtet, ihre gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern und eine selbstbestimmte Lebensführung zu gewährleisten.
Weitere Informationen für Menschen mit Behinderungen zur barrierefreien Stimmabgabe durch Stimmzettelschablonen und Vertrauenspersonen finden Sie unter folgendem Link der Bundeswahlleiterin: Barrierefreies Wählen - Die Bundeswahlleiterin
Quelle: Landeszentralen für politische Bildung