Städtisches Budget
Haushalt und Finanzen
Der Stadt Sindelfingen steht jährlich eine bestimmte Summe an Geld zur Verfügung, mit der sie haushalten muss. Deswegen erstellt die Stadt einen Haushaltsplan, der alle geplanten Aufwendungen, Erträge und Investitionen enthält.
Der Haushaltsplan ist ein umfassendes Spiegelbild der kommunalen Tätigkeit und ein zentrales Steuerungsinstrument, da hier festgelegt wird, welche Mittel für welche Aufgaben zur Verfügung stehen. Die Aufstellung und Einhaltung des Haushaltsplanes ist gesetzlich verpflichtend. Die gesetzlichen Grundlagen dieser kommunalen Haushaltswirtschaft sind in der Gemeindeordnung(GemO) und in der Gemeindehaushaltsordnung (GemHVO) von Baden-Württemberg festgelegt. Eine Stadt hat eine Vielzahl von Aufgaben zu erfüllen, die über Einnahmen finanziert werden. Die Aufgaben der Stadt lassen sich in zwei Kategorien aufteilen.
Zum einen gibt es Pflichtaufgaben, zu deren Erfüllung die Stadt per Gesetz verpflichtet ist. Darunter fallen zum Beispiel der Bau und die Unterhaltung von Kindergärten und Schulen oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Zum anderen gibt es Aufgaben, die die Stadt freiwillig ohne gesetzliche Verpflichtung wahrnimmt. Die Schwerpunkte der freiwilligen Aufgaben liegen im sozialen, kulturellen und sportlichen Bereich. Ob und welche freiwilligen Aufgaben erfüllt werden, entscheidet der Gemeinderat. Grundsätzlich gilt, dass die Pflichtaufgaben Vorrang vor freiwilligen Aufgaben haben. Ein wesentliches Entscheidungskriterium ist die finanzielle Situation der Stadt, welche vor allem durch konjunkturelle Entwicklungen starken Schwankungen unterworfen ist.