Landschaftsplanung

Schützenswertes durch Planung erhalten und entwickeln

An einem sich dynamisch entwickelnden Industriestandort wie Sindelfingen sind Natur und Landschaft auf vielfältige Weise potentiell gefährdet. Um die Naturgüter im besiedelten und unbesiedelten Bereich zu schützen, ist die Stadt durch Bundes- und Landesgesetze angehalten, die gesamträumliche Entwicklung des Naturschutzes im Stadtgebiet zu steuern.

Luftbild Goldbachtal
Die rasante städtebauliche Entwicklung Sindelfingens führte zwischen 1960 und 1990 zur weitgehenden Bebauung des Goldbachtales zwischen Wald und A 81. Landschafts- und Grünordnungsplanung vermochten nur einen "Landschaftsfinger" entlang des Goldbaches zu bewahren, der heute Grün- und Freizeitanlagen beherbergt (Foto: Stampe)

Diese Aufgaben der kommunalen Landschaftsplanung werden von der Abteilung Umweltschutz und Landschaftsplanung durch Biotopverbundplanung, Umweltberichte und Grünordnungspläne sowie das Führen eines Ökokontos übernommen.

Die Biotopverbundplanung ist die Grundlage für die gesamträumliche Entwicklung des Natur- und Landschaftsschutzes in Sindelfingen. Unsere dicht besiedelte Gemarkung (ca. 1/3 der Fläche ist bebaut und versiegelt), die von zahlreichen Verkehrswegen zerschnitten und durch moderne Landwirtschaft gekennzeichnet ist, bietet nur noch wenige Rückzugsmöglichkeiten und Lebensräume für empfindliche und/oder geschützte Arten, die größtenteils in einer Schutzgebietskulisse liegen.

Um dem Verbrauch von Natur und Landschaft durch Eingriffe entgegenzuwirken und unvermeidbare Beeinträchtigungen zu kompensieren, wird auf der Ebene der kommunalen Bauleitplanung, d.h. bei der Ausweisung neuer Wohn- und Gewerbegebiete, die gesetzlich vorgeschriebene Umweltprüfung durchgeführt. In ihr werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen dieser Planung ermittelt, in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet. Konkrete Maßnahmen für den Erhalt und die Entwicklung vorhandener Strukturen, die „grüne“ Gestaltung des Gebietes sowie Flächenfestsetzungen für den Ausgleich unvermeidbarer Eingriffe in den Naturhaushalt werden in den Grünordnungsplan aufgenommen, der durch Übernahme in den Bebauungsplan rechtskräftig wird.

Als hilfreiches Instrument zur Realisierung von Kompensationsmaßnahmen hat sich die Führung eines kommunalen Ökokontos erwiesen. Es bietet die Möglichkeit, freiwillig durchgeführte Maßnahmen zur dauerhaften Aufwertung des Naturhaushaltes anzusparen und zu einem späteren Zeitpunkt zur Kompensation von unvermeidbaren Eingriffen anrechnen zu lassen.