Fischereischein beantragen
Wer fischen oder angeln will, muss einen Fischereischein besitzen und diesen beim Fischen bei sich haben. Er ist nur gültig, wenn Sie für das laufende Kalenderjahr die Fischereiabgabe bezahlt haben.
Sie erhalten den Fischereischein in der Regel auf Lebenszeit. Sie können ihn in der Regel aber auch für einzelne Jahre bekommen.
Jugendliche ohne Sachkundenachweis erhalten einen Jugendfischereischein. Erbringen sie den Sachkundenachweis, können auch sie einen Fischereischein auf Lebenszeit beantragen.
Die Fischereischeine aus den verschiedenen Bundesländern gelten in ganz Deutschland in der Regel in jedem Bundesland. Wenn Sie aus einem anderen Bundesland nach Baden-Württemberg ziehen, gilt Ihr dort erworbener Fischereischein hier längstens bis zum Ende des nachfolgenden Kalenderjahres.
Urlauber aus dem Ausland erhalten ohne Sachkundenachweis einen Fischereischein, wenn sie sich höchstens vier Wochen in Deutschland aufhalten.
Zusätzlich zum Fischereischein benötigen Sie die Erlaubnis derjenigen Person, die das Fischereirecht für das Gewässer hat, in dem Sie fischen möchten.
Zuständige Stelle
die Gemeinde-/Stadtverwaltung beziehungsweise die Verwaltungsgemeinschaft des Hauptwohnortes
Haben Sie als Antragstellerin oder Antragsteller keinen Hauptwohnsitz im Land, ist die Gemeinde zuständig, in deren Bezirk die Fischerei ausgeübt werden soll.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Fischereischein für Jugendliche (Jugendfischereischein)
- Sie sind zwischen 10 und 15 Jahre alt,
- Sie haben keinen Sachkundenachweis und
- Ihre Eltern oder deren Stellvertreter erklären ihr Einverständnis
Sie dürfen nur unter Aufsicht einer volljährigen Person fischen, die einen gültigen Fischereischein besitzt. Der Jugendfischereischein gilt bis zum Ende des Jahres, in dem Sie 16 Jahre alt werden.
Fischereischein auf Lebenszeit
- Sie sind mindestens 10 Jahre alt und
- Sie können die erforderliche Sachkunde nachweisen.
Sie dürfen die Fischereiprüfung nur ablegen, wenn Sie erfolgreich an einem Lehrgang des Landesfischereiverbands Baden-Württemberg teilgenommen haben.
Verfahrensablauf
Die Antragstellung eines Fischereischeines ist nur persönlich möglich. Eine Verlängerung des Fischereischeines kann durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgen. Dieser Person müssen Sie eine Vollmacht ausstellen.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Passbild
- Sachkundenachweis: Zeugnis über die erfolgreiche Prüfung
Kosten
Die Gemeinden legen die Gebühren für die Fischereischeine fest.
Zusätzlich Fischereiabgabe: EUR 12,00 pro Jahr. Diese Abgabe gilt nicht für den Jugendfischereischein.
Bearbeitungsdauer
keine
Hinweise
Die Fischereiforschungsstelle des Landes Baden-Württemberg und der Landesfischereiverband Baden-Württemberg e. V. informieren Sie auf deren Internetseiten über
- die Fischerei allgemein,
- den Fischereischein,
- die Vorbereitungslehrgänge,
- die Fischereiprüfung.
Rechtsgrundlage
- § 31 Fischereigesetz für Baden-Württemberg (FischG) (Fischereischein)
- § 32 Fischereigesetz für Baden-Württemberg (FischG) (Jugendfischereischein)
- § 33 Fischereigesetz für Baden-Württemberg (FischG) (Versagungsgründe)
- § 35 Fischereigesetz für Baden-Württemberg (FischG) (Zuständigkeit)
- § 36 Fischereigesetz für Baden-Württemberg (FischG) (Fischereiabgabe)
- § 14 Landesfischereiverordnung (LFischVO) (Sachkundenachweis)
- § 15 Landesfischereiverordnung (LFischVO) (Fischereiprüfung)
- § 16 Landesfischereiverordnung (LFischVO) (Vorbereitungslehrgang)
- § 17 Landesfischereiverordnung (LFischVO) (Durchführung der Fischerprüfung)
Freigabevermerk
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