Informationen rund ums
Wohngeld
Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Wohngeld ist ein von Bund und Land getragener Zuschuss zu den Aufwendungen für Wohnraum. Es soll all jenen Einwohnern helfen, deren Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten einer angemessenen Wohnung zu tragen.
Allgemeine Informationen
Antragsformulare für Wohngeld gibt es im Rathaus Sindelfingen (Zimmer 4.03/4.04 und 4.05) sowie bei den Bezirksämtern Maichingen und Darmsheim. Dort erhalten Sie Informationen und Merkblätter, welche Angaben genau gemacht werden müssen. Der Antrag muss auch dort wieder eingereicht werden.
Wer erhält Wohngeld?
- der Mieter einer Wohnung oder eines einzelnen Zimmers als Mietzuschuss
- der Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss
Wer erhält kein Wohngeld?
Da bei der Berechnung der Leistung die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt sind, haben seit 01. Januar 2005 die Empfänger folgender Sozialleistungen keinen Anspruch auf Wohngeld, es sei denn, diese werden als Darlehen gewährt:
- Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch II, Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) und Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Kriegsopferfürsorge nach dem BVG
- Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Haushalten, zu denen ausschließlich Empfänger dieser Leistungen gehören
Der Anspruch auf Wohngeld endet, wenn der Antrag auf oben genannte Leistungen gestellt wird.
Die Gewährung von Wohngeld ist abhängig von
- der Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden Familienmitgliedern
- der Höhe des Gesamteinkommens des Familienhaushaltes
- der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung aus Bewirtschaftung und Kapitaldienst
Die Gewährung von Wohngeld erfolgt ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag bei der Wohngeldbehörde oder den Bezirksämtern eingegangen ist, sofern die Voraussetzungen ab diesem Zeitpunkt vorliegen.