Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Nach dem IV. Kapitel SGB XII haben bedürftige Personen ab dem 65. Lebensjahr und bei dauerhafter Erwerbsminderung ab dem 18. Lebensjahr Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung. Bedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig mit dem einzusetzenden Einkommen und Vermögen decken kann.
Bei der Grundsicherung findet - anders als in der Sozialhilfe - keine Unterhaltsüberprüfung statt, sofern die Kinder oder Eltern unter 100.000,- EURO jährliches Einkommen haben. Damit möchte der Gesetzgeber vor allem älteren Menschen die Antragstellung erleichtern.
Die Zuständigkeit liegt beim Landratsamt Böblingen, Kreissozialamt - Soziale Hilfen.
Antragstellung
Sofern Sie im Stadtgebiet Sindelfingen wohnen, haben Sie die Möglichkeit sowohl bei der Erstberatung des Amtes für soziale Dienste in Sindelfingen als auch beim Landratsamt Böblingen, Kreissozialamt, einen Antrag zu stellen. Da der Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung von den individuellen Lebensumständen der antragstellenden Person abhängt, bitten wir Sie, möglichst die folgenden erforderlichen Unterlagen mitzubringen:
- Rentenbescheid
- Einkommensnachweise
- Vermögensnachweise
- Kontoauszüge der letzten sechs Monate
- Mietvertrag
- Nebenkostenabrechnung