Arbeitslosengeld II
Zum 01.01.2005 wurden die Arbeitslosenhilfe und die Hilfe zum Lebensunterhalt zur Grundsicherung für Arbeitssuchende zusammengelegt (Hartz IV). Arbeitslosengeld II (Alg II) wird an hilfebedürftige Personen gezahlt, die erwerbsfähig sind, das 15. Lebensjahr und noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet und in der Bundesrepublik Deutschland ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Für nicht erwerbsfähige Angehörige wird Sozialgeld gezahlt.
Die Gewährung der Leistung erfolgt nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) und wird von der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) mit ihren regionalen JobCentern im Landkreis Böblingen ausgeführt.
JobCenter im Landkreis Böblingen
Öffnungszeiten der Jobcenter
Mo-Mi und Fr: 7.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr - 18.00 Uhr