Grundlage der Baugenehmigung

Kanalhausanschlüsse

Entwässerungsgesuche

Gemäß der Abwassersatzung der Stadt Sindelfingen ist der Anschluss an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Herstellung und Veränderung der Grundstücksentwässerungsanlagen genehmigungspflichtig. Es werden u. a. die verwendeten Rohrmaterialien, die Einleitungsmenge, die Art des anfallenden Abwassers, die Rückstausicherung und eventuell erforderliche Regenwasserrückhaltemaßnahmen geprüft.
Die Prüfung und Genehmigung erfolgt nach Eingang des vollständigen Entwässerungsgesuches in Papierform in 2-facher Fertigung beim Eigenbetrieb Stadtentwässerung. Die Bearbeitungszeit beträgt 4 bis 8 Wochen.


Zum aktuellen Zeitpunkt ist eine digitale Bearbeitung der Entwässerungsgesuche nicht möglich. Gemäß der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Sindelfingen bitten wir Sie, Ihren Antrag ausschließlich in schriftlicher Form einzureichen.
Das Antragsformular finden Sie auf dieser Seite rechts.

 
Die Hausanschlüsse für Strom, Gas, Wasser und Fernwärme sind bei den Stadtwerken Sindelfingen zu beantragen.

Bestandsauskunft

Über den Eigenbetrieb Stadtentwässerung erhalten Sie Leitungsauskünfte aus der Kanaldatenbank. Der Auszug aus der Kanaldatenbank beinhaltet die Sohlhöhen des Kanals und die Schachtdeckelhöhen. Für Ihre Kanalauskunft senden Sie bitte eine Mail an: stadtentwaesserung@sindelfingen.de
Für die Bearbeitung Ihrer Anfrage werden Angaben über Straße, Hausnummer und Flurstücknummer benötigt.