Lösslehm, Tonstein, Torf und mehr

Baugrund

Die Zusammensetzung des Baugrunds bestimmt die Baukosten in entscheidender Weise. Ein stabiler Baugrund, wie der in Sindelfingen weit verbreitete Ton- und Mergelstein (oberes Bild) sowie die tiefgründigen Böden aus Lösslehm (mittleres Bild) erfordern in der Regel keine kostenintensiven Maßnahmen. Hier kann in der offenen Baugrube gearbeitet werden, die nicht stabilisiert werden muss.

Baustelle auf dem ehemaligen Schlandererareal
Keuper beim Schlandererareal
Baustelle Allmendäcker mit Bodenschichten
Lösslehm im Allmendäcker

Dagegen verursacht ein Baugrund aus weichem Material wie Ton und Torf zusätzliche Kosten, weil die Baugrube mit Spundwänden verbaut werden muss. Neben der reinen Stabilität spielt zufließendes Grundwasser eine große Rolle. In diesem Fall muss der Keller gesichert werden, z.B. mit einer Abdichtung gegen Grundwasser.

Baustelle mit Spundwänden
Torfige Talaue der Schwippe in der Unteren Vorstadt mit Spundwänden gegen Wassereintritt und zur Stabilisierung

Da in Sindelfingen die Zusammensetzung des Baugrunds auf sehr engem Raum häufig wechselt, wird von der Stadt, dem Tiefbauamt und dem Vermessungsamt eine Baugrunddatenbank geführt und kontinuierlich aktualisiert. Diese enthält u. a. Bohrungen und oberflächennahe Erkundungen (Sondierungen).

Bodenschutz

Beim Bau eines Gebäudes wird in den Untergrund eingegriffen. Die Oberfläche wird versiegelt und der fruchtbare Oberboden, der sich über tausende Jahre bildete, wird abgetragen (fruchtbarer und tiefgründiger Lösslehm, mittleres Bild). Zur Minimierung der unvermeidlichen Eingriffe gibt es das Bundesbodenschutzgesetz und die Bodenschutzverordnung, die einen schonenden Umgang fordern. Deshalb erstellt die Stadt Sindelfingen bei allen größeren Bauvorhaben eine Gesamtkonzeption zum Schutz der Böden sowie zu deren Verwertung oder weiteren Verwendung.

Auf das am 01.01.2021 in Kraft getretene Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKreiWiG) §3 Abs. 4 Vermeidung von Abbruch- und Bauabfällen in Baugebieten und bei Bauvorhaben wird verwiesen. Hierbei ist ein Erdmassenausgleich unbedingt zu berücksichtigen. Bei einem Aushubvolumen ab 500 m³ ist vom Bauherr ein Bodenverwertungskonzept vorzulegen
Neuer Link:  Landkreis Böblingen -Abfallrecht (lrabb.de)
 
Es wird auf die gute fachliche Praxis beim Bodenschutz im Bau hingewiesen. Zu Vermeiden sind Verunreinigungen des Untergrunds, Verdichtungen des Oberbodens (es werden ggf. Matten o.ä. zum Überfahren verwenden). Es wird nur bei ausreichend abgetrockneten Bodenverhältnissen gearbeitet. Bodenaushubhaufwerke/ Mieten werden getrennt nach Ober- und Unterboden locker gelagert und auf zwei Meter Höhe begrenzt. Bei einer Lagerung über mehrere Monate hinweg werden die Mieten begrünt.