Hohe Qualität sicherstellen
Grundwasser und Grundwasserschutz
Grundwasser ist eine durchgehende Wasseransammlung in tiefen Gesteinsschichten, die durch das Versickern von Niederschlägen oder aus Seen und Flüssen dorthin gelangt. Da es im allgemeinen von Sanden, Kiesen und anderen Teilchen im Boden gefiltert wird, ist es sehr sauber und eignet sich hervorragend als Trinkwasser.
Trotzdem kann es durch Altlasten und einsickernde Schadstoffe verschmutzt werden. Für den Schutz der wertvollen Ressource Grund- und Trinkwasser ist das Amt für Grün und Umwelt, Abteilung Umweltschutz und Landschaftsplanung, verantwortlich. Mit einem Messnetz von über 200 Grundwassermessstellen (vgl. Bild unten) wird in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken die hohe Qualität des Sindelfinger Grundwassers sichergestellt, aus dem ein Teil unseres Trinkwassers gewonnen wird.
An den Grundwassermessstellen wird nicht nur die Qualität des Wassers gemessen (Schadstoffkonzentration aus Industrie, Landwirtschaft und Haushalten), sondern auch der Abstand des Grundwasserspiegels zur Oberfläche. Aus diesen Daten lässt sich ein sogenannter Grundwassergleichenplan errechnen. Aus diesem Plan ist die Fließrichtung des Grundwassers auf seinen verschiedenen Niveaus sichtbar. Je näher das Grundwasser zur Oberfläche ansteht, umso schneller reagiert es auf schädliche Einträge und Wetterereignisse wie z. B. starke Regenfälle nach Trockenperioden.
Wasserschutzgebiete
Die in Sindelfingen versickernden Niederschläge speisen viele örtliche Brunnen und Quellen. Die Trinkwasserschutzgebiete schützen das Einzugsgebiet unserer Trinkwasserbrunnen. In den 1990er Jahren wurde unter Mitwirkung der Stadt belegt, dass sich Sindelfingen im Neubildungsgebiet der Heil- und Mineralquellen Stuttgart, Bad Cannstatt und Berg befindet. Seit 2002 befindet sich Sindelfingen mit im ausgewiesenen Schutzgebiet. Das auf der Sindelfinger Gemarkung versickernde Niederschlagswasser erreicht Stuttgart nach einem Fließweg von 18 km und einer Fließzeit von rund 20 Jahren. Der Grundwasserschutz in Sindelfingen hat also nicht nur lokale Auswirkungen, sondern dient auch der Erhaltung des bedeutendsten Heilquellenvorkommens Westeuropas.
In den Rechtsverordnungen zur Festsetzung der Wasserschutzzonen um die Sindelfinger Brunnen Klingelbrunnen, See und Harlanden erfahren Sie Näheres zu Nutzungseinschränkungen.
Insgesamt sind derzeit rund 14,8 km² und damit 29 % der Fläche der Gesamtstadt als Wasserschutzzone ausgewiesen. Dabei erstrecken sich die einzelnen Bereiche wie folgt:
Der Bereich Floschen/Klingelbrunnen umfasst 8,1 km², der Bereich See 3,6 km².
Der Bereich Harlanden umfasst 3,1 km².
Schutzzonen der Sindelfinger Wasserfassungen
Zone I: Fassungsbereich
Zone II: Engere Schutzzone
Sind keine besonderen Untergrundverhältnisse zu berücksichtigen, so wird die Schutzzone II nach der 50-Tage-Linie festgelegt, das bedeutet, dass die Fließzeit vom äußeren Rand der Zone zur Fassung 50 Tage beträgt. Auf der zurückgelegten Wegstrecke durch den Untergrund werden bakterielle Verunreinigungen abgebaut.
Da im Landkreis Böblingen Gesteinsschichten des Oberen Muschelkalks weit verbreitet sind, die zu Verkarstung (Klüften und Hohlraumbildung) neigen, ist vielfach mit kürzeren Fließzeiten und damit auch geringerer Reinigungsleistung des Untergrundes zu rechnen. Zudem sind in diesen Bereich meist vergleichsweise geringe Überdeckungen der grundwasserführenden Schichten zu finden. Aus diesen Gründen sind in derartigen Gebieten mit der Ausweisung von Schutzzonen ausführliche hydrogeologische Erkundungen und Untersuchungen verbunden.
In der Schutzzone II sind generell organische Düngung und jede Form der Bebauung sowie unterirdische Tankanlagen untersagt. Oberirdische Tanks sind nur in der Zone II B erlaubt.
Näheres dazu ist in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vom 18.04.2017 zu lesen.
Zone III: Weitere Schutzzone
Diese Schutzzone bildet die äußere Umgrenzung des Einzugsbereiches der jeweiligen Fassung, in der Regel ist dies die Grenze des unterirdischen Einzugsgebietes der Wassergewinnungsanlage. Oberirdisch entwässernde Flächen, die in das unterirdische Einzugsgebiet einleiten, können zusätzlich in das Schutzgebiet einbezogen werden. Hier ist das Aufbringen organischen Düngers für festgelegte Fristen in den Wintermonaten untersagt. Außerdem sind Industrie- und Gewerbebetriebe, die wassergefährdende Stoffe herstellen, verarbeiten oder lagern, nur sehr beschränkt zulässig (siehe Rechtsverordnungen und AwSV). Ziel der Schutzzonen III ist es, chemische Beeinträchtigungen der Wasserqualität zu verhindern.
III A: Weitere Schutzzone innerhalb 2 km Radius
III B: Weitere Schutzzone außerhalb 2 km Radius
Das Ausführen von Hunden im Bereich von Wasserschutzzonen ist problematisch. Die Ausscheidungen gelangen durch Niederschläge in den Boden und führen zur Belastung des Grundwassers. Bitte nehmen Sie den Kot Ihres Hundes in den Wasserschutzzonen unbedingt auf, damit unsere Quellen nicht verunreinigt werden.
Trinkwasserversorgung
Das Sindelfinger Trinkwasser besteht zu etwa 86 % aus Bodenseewasser und zu ca. 13 % aus Eigenwasser. Nähere Informationen zur Wasserqualität (Wasserhärte, mikrobiologische und chemische Parameter) erhalten Sie bei den Stadtwerken Sindelfingen.
Um die Versorgung der Bevölkerung mit sauberem Trinkwasser sicherzustellen, haben Stadt und Stadtwerke ein Gesamtwasserversorgungskonzept erarbeitet. Darin werden alle Aspekte unseres Wassers von der Entstehung über die Nutzung bis zum voraussichtlichen Bedarf im Jahr 2050 berücksichtigt. Eine Empfehlung war, dass der Anteil an Trinkwasser aus eigenen Brunnen mindestens 13 Prozent betragen sollte. Heute beträgt der Eigenwasseranteil im Stadtgebiet etwa 30 Prozent. Dies sorgt für ein gewisses Maß an Unabhängigkeit von der Bodenseewasserversorgung.
Einen Überblick über die Geologie und den Ausbau aller Brunnen und Quellen bietet das Sindelfinger BrunnenNavi.
Das Land Baden-Württemberg führt derzeit eine Bestandsaufnahme der öffentlichen Wasserversorgung mit dem „Masterplan Wasserversorgung“ durch. Nähere Informationen hierzu finden Sie hier.