Gemeinsamer qualifizierter Mietspiegel 2024

Für die Städte Böblingen und Sindelfingen existiert seit dem 1. August 2020 ein gemeinsamer qualifizierter Mietspiegel. Die Gemeinderäte von Böblingen und Sindelfingen haben in ihren Sitzungen am 5. Juni und 23. Juli 2024 der Neuerstellung des qualifizierten Mietspiegels zugestimmt.

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch ist ein qualifizierter Mietspiegel alle vier Jahre neu zu erstellen. Dies ist zum 1. August 2024 wieder der Fall. Die Städte Böblingen und Sindelfingen haben gemeinsam das EMA-Institut für empirische Marktanalysen mit der Neuerstellung beauftragt.
 
Begleitend wurde wieder ein Arbeitskreis gebildet, der sich aus Vertreterinnen und Vertretern der zwei beteiligten Kommunen, der Baugesellschaften (Wohnstätten Sindelfingen, Baugenossenschaft Sindelfingen, Siedlungswerk Stuttgart, Böblinger Baugesellschaft), des Amtsgerichts Böblingen, der Kreissparkasse Böblingen, der Vereinigten Volksbanken, des Mietervereins Sindelfingen für den Landkreis Böblingen, des Haus- und Grundbesitzervereins Sindelfingen und des Vereins Haus & Grund Böblingen zusammensetzt.
 
Im Zeitraum zwischen Anfang November 2023 und Anfang Dezember 2023 erfolgte die Befragung anhand einer repräsentativen Datenerhebung bei mietspiegelrelevanten Haushalten. Die Städte Böblingen und Sindelfingen bedanken sich bei allen, die sich an der Datenerhebung beteiligt haben. Die Rücklaufquote der Fragebögen war ausreichend hoch, sodass das EMA-Institut für empirische Marktanalysen auf Basis der gewonnenen Daten den Mietspiegel erstellen konnte. Die Anforderungen an einen qualifizierten Mietspiegel wurden erfüllt.
 
Der Mietspiegelentwurf wurde in der Sitzung des Arbeitskreises am 22. März 2024 final diskutiert. Hierbei wurde Einvernehmen über den neuen Mietspiegel erzielt. Der Mietspiegel wurde somit gemäß BGB 558d Abs. 1 als qualifizierter Mietspiegel sowohl von den Interessensvertretenden des Arbeitskreises als auch von den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten der Städte Böblingen und Sindelfingen anerkannt.
 
Der Mietspiegel kann folglich zum 1. August 2024 in Kraft treten. Zur Unterstützung bei der Anwendung wird wieder ein Online-Rechner auf den Internetseiten der beiden Städte eingerichtet, der die Lage der Wohnung automatisch mit Zu- oder Abschlägen bewertet. Der Mietspiegel lässt sich an gleicher Stelle auch als PDF-Version herunterladen. Nach zwei Jahren ist der Mietspiegel wieder der Marktentwicklung anzupassen (Stichtag: 1. August 2026).