Eheurkunde - Ausstellung beantragen
Eheurkunden stellt das Standesamt aus dem Eheregister aus. Sie geben Auskunft über die Daten eines Ehepaares, vor allem über die in der Ehe geführten Familien- beziehungsweise Ehenamen und das Bestehen oder die Auflösung der Ehe. Zusätzlich enthalten sie folgende Informationen:
- Vor- und Familiennamen der Ehegatten vor der Eheschließung
- Ort und Tag ihrer Geburten
- Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, wenn sie sich aus dem Registereintrag ergibt
- Ort und Tag der Eheschließung
- Namen der Ehegatten nach der Eheschließung
Hinweis: Eheurkunden von aufgelösten Ehen enthalten am Schluss auch Anlass und Zeitpunkt der Auflösung.
Benötigen Sie zum Beispiel in Rentenangelegenheiten oder zur Änderung von Ausweispapieren weitere Eheurkunden? Jederzeit können Sie diese beantragen.
Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
Neben der Eheurkunde gibt es den beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister. Dieser ist
- eine Kopie des Eintrags des beim Standesamt geführten Eheregisters beziehungsweise
- bei elektronisch geführten Registern ein Ausdruck davon.
Er enthält alle personenstandsrechtlichen Korrekturen und Änderungen die im Register vermerkt sind.
Einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister benötigen Sie beispielsweise, um namensrechtliche Änderungen der Eheleute oder Adoptionen nachzuweisen.
Internationale Eheurkunde
Eine Internationale Eheurkunde ist eine mehrsprachige Eheurkunde. Sie kann im Ausland ohne Übersetzung verwendet werden. Sie gilt in allen Staaten, die dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angehören. Im Anhang des Übereinkommens finden Sie eine Auflistung der Vertragsstaaten.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
das Standesamt der Eheschließung
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind folgende Personen über 16 Jahre:
- Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht
- Vorfahren und Abkömmlinge wie zum Beispiel Eltern, Kinder, Enkelkinder
- sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
Verfahrensablauf
Sie können die Urkunde persönlich beim Standesamt der Eheschließung beantragen und die Gebühr sofort bezahlen.
Eine schriftliche Beantragung ist ebenso möglich. Manche Standesämter bieten an, dass Sie die Urkunden auch per Fax, Mail oder telefonisch bestellen können. In diesen Fällen müssen Sie mit dem Standesamt klären,
- ob es Ihnen die Urkunde zuschicken soll oder Sie sie abholen und
- wie Sie die Gebühren bezahlen können (zum Beispiel durch Überweisung oder in bar bei Abholung).
Manche Gemeinden und Städte bieten Formulare für die elektronische Bestellung im Internet an.
Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nicht immer möglich.
Fristen
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Erforderliche Unterlagen
- bei Online-Beantragung:
- Personalausweis oder Reisepass
- Nennung des Verwendungszwecks unter "(3) Ihr Anliegen", damit die korrekte Urkunde ausgestellt werden kann.
- bei persönlichem Erscheinen:
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Vertretung:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht
- Ausweis der bevollmächtigten Person
- Nachweis des rechtlichen Interesses: beispielsweise Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel
Kosten
- Eheurkunde: 20,00 Euro
- Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: 20,00 Euro
- Internationale Eheurkunde: EUR 20,00
Bei Online-Beantragung: Bitte nennen Sie unter "(3) Ihr Anliegen" welches Dokument Sie benötigen.
Hinweise
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Rechtsgrundlage
- § 57 Personenstandsgesetz (PStG) (Eheurkunde)
- § 62 Personenstandsgesetz (PStG) (Urkundenerteilung)
- § 50 Verordnung zur Ausführung des Personenstandgesetzes (PStV) (Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister)
- § 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)
Freigabevermerk
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