Wertvolles schützen und pflegen
Denkmalschutz und Denkmalpflege
Es ist Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege die Kulturdenkmale zu schützen und zu pflegen, insbesondere den Zustand der Kulturdenkmale zu überwachen, sowie auf die Abwendung von Gefährdungen und die Bergung von Kulturdenkmalen hinzuwirken. Diese Aufgabe wird vom Land und im Rahmen Ihrer Zuständigkeit von den Gemeinden erfüllt.
Bei einem Kulturdenkmal handelt es sich nach dem Denkmalschutzgesetz von Baden-Württemberg um Sachen, Sachgesamtheiten und Teile von Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Zu einem Kulturdenkmal gehört auch das Zubehör, soweit es mit der Hauptsache eine Einheit von Denkmalwert bildet. Gegenstand des Denkmalschutzes sind auch die Umgebung eines Kulturdenkmals, soweit sie für dessen Erscheinungsbild von erheblicher Bedeutung ist, sowie Gesamtanlagen.
Zur Förderung denkmalpflegerischer Maßnahmen können Sie als Denkmaleigentümer steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Nach dem §§ 7i, 10f, 11b und 10g des Einkommensteuergesetzes (EStG) gibt es besondere Absetzungsmöglichkeiten für Ausgaben, die bei Maßnahmen an Kulturdenkmalen entstanden sind. Die Antragstellung erfolgt bei der Unteren Denkmalschutzbehörde.
Im Weiteren besteht die Möglichkeit direkt einen Förderantrag für Ausgaben an Kulturdenkmalen beim Regierungspräsidium Stuttgart zu stellen. Grundsätzlich können nur Maßnahmen anerkannt werden, die auf fachliche Vorgaben der Denkmalpflege beruhen. Der Fördersatz beträgt bei Zuwendungen an Private die Hälfte, bei Zuwendungen an Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Landkreise, Kirchen, etc. ein Drittel der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Download: Fyler denkmalpflegerisches Verfahren (PDF) (2,272 MiB)
Handwerksbetriebe, die in der Denkmalpflege tätig sind, sollten über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, die über ihre handwerksrechtliche Zulassung hinausreichen. Um die Kompetenzen der ausgewiesenen Fachbetriebe in den unterschiedlichen Handwerken bundesweit zu bündeln und transparent darzustellen, hat der ZDH die Datenbank „Handwerksbetriebe für Restaurierung und Denkmalpflege“ (www.restaurierung-handwerk.de) komplett neu aufgestellt.