Naturschutz in der Stadt

Schutzgebiete

Sindelfingen ist eine Industriestadt im Grünen. Das im Osten durch die ausgedehnten Wälder begrenzte Stadtgebiet wird von den Tälern des Goldbaches, des Sommerhofenbaches und der Schwippe durchzogen. In diese Grünzügen, die man fußläufig oder mit dem Fahrrad von der Innenstadt bis zu entlegenen Waldwinkeln durchwandern bzw. durchfahren kann, ist ein Großteil der Sindelfinger Schutzgebiete eingebettet.

Der ehemalige Steinbruch ist eine Oase für seltene Pflanzen und Tiere geworden.
Blick von Osten über in den ehemaligen Kalksteinbruch des Naturdenkmals am Dagersheimer Berg (Foto: Uwe Meyer, Darmsheim)​

Aber auch im Westteil der Gemarkung sind in ehemaligen Kalksteinbrüchen und im Löchletal Rückzugsstätten für seltene Tier- und Pflanzenarten entstanden. Die geschützten Grünbestände, geschützten Biotope, flächenhaften Naturdenkmale, das Naturschutzgebiet im Sommerhofental sowie die Teilgebiete des NATURA-2000-Gebietes „Glemswald“ bilden das Fundament für eine noch reiche Tier- und Pflanzenwelt. Diese Vielfalt ist jedoch bedroht. Einerseits gehen durch enormes Siedlungswachstum einschließlich der direkt damit in Bezug stehenden Infrastruktur Lebensräume verloren. Andererseits verschlechtern sich die Lebensbedingungen durch moderne Methoden der Landbewirtschaftung im besonderen Maße für viele Arten der Feldflur.
 
Die Stadt Sindelfingen fördert insbesondere auf städtischen Liegenschaften die Erhaltung und Entwicklung gefährdeter Lebensräume. So werden u.a. die besonders artenreichen, zwischenzeitlich brachliegenden Kalksteinbrüche und die angrenzenden Flächen durch Beweidungsprojekte offen gehalten, Streuobstwiesen werden gepflegt, landwirtschaftliche Nutzung wird im Einklang mit den Bedürfnissen der zu schützenden Arten durchgeführt. Besonderer Wert wird darauf gelegt, dass Ausgleichsmaßnahmen, die im Zuge von Eingriffen in Natur und Landschaft notwendig werden, so weit als möglich in solche, landwirtschaftliche Grenzertragsflächen gelegt werden. Damit wird nebenbei erreicht, dass der Flächenentzug für die Landwirtschaft so gering wie möglich gehalten wird.