Hinweise zum Silvesterfeuerwerk
Das Ordnungsamt der Stadt Sindelfingen verweist auf die einschlägigen Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes und der Ersten Sprengstoffverordnung auf und gibt Tipps für den richtigen Gebrauch von Feuerwerkskörpern. Das Zünden von Feuerwerkskörpern ist nur am 31. Dezember 2024 und dem 1. Januar 2025 erlaubt und in der Nähe von Fachwerkhäusern und weiteren bestimmten öffentlichen Bereichen untersagt.
Wegen erhöhter Brandgefahr ist es bundesweit verboten, in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern Feuerwerkskörper anzuzünden. Viele brandempfindliche Gebäude befinden sich in der Kern-/Altstadt von Sindelfingen. Auch außerhalb dieses Bereichs sowie in Maichingen und Darmsheim stehen Fachwerkhäuser, in deren unmittelbaren Nähe keine Feuerwerkskörper angezündet werden dürfen. Dieses Abbrennverbot gilt auch in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Altenheimen, in der Nähe von Oberleitungen, Tankstellen, leicht entzündlichen Gegenständen und Dachvorsprüngen. Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen nur in der Zeit von Samstag, den 28. De-zember 2024, bis Dienstag, den 31. Dezember 2024, verkauft werden. Abgebrannt werden dürfen pyrotechnische Gegenstände lediglich am 31. Dezember 2024 und am 1. Januar 2025. Wer Raketen und Böller vor Silvester und nach dem Neujahrstag abbrennt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße belegt werden. Mit Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen (PTB-Waffe), aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann, darf nur innerhalb des eingegrenzten Grundstücks durch den Inhaber des Hausrechtes oder mit dessen Zustimmung geschossen werden. Ein besonderes Augenmerk sollten Verbraucher auf die zwei unterschiedlichen Kategorien von Feuerwerksartikeln legen. Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 1 sind zum Bei-spiel Knallerbsen, Knallbonbons, Tischfeuerwerke, Wunderkerzen und Partyknaller. Zur Kategorie 2 zählen Raketen, Batterien, Knallkörper, Sonnenräder oder China-Böller. Für den Umgang mit pyrotechnischen Produkten der Kategorie 1 gilt ein Mindestalter von zwölf, für die Kategorie 2 von 18 Jahren. Ein verantwortungsbewusster, vorsichtiger und rücksichtsvoller Umgang mit Feuerwerkskörpern kann dazu beitragen, ein unfallfreies Silvester zu erleben. Deshalb sollten folgende Hinweise Beachtung finden: Nehmen Sie Rücksicht auf andere Menschen, um sie keiner Gefahr auszusetzen!
Gehen Sie verantwortungsbewusst und vorsichtig mit Feuerwerkskörpern um und halten Sie sich unbedingt an die Gebrauchsanweisung!
Achten Sie vor dem Anzünden darauf, dass keine anderen pyrotechnischen Produkte offen herumliegen und Sie auch keine direkt am Körper tragen!
Wählen Sie die Flugrichtung von Feuerwerken immer so, dass diese nicht in oder auf Häusern sowie in leicht brennbare Materialien niedergehen. Beachten Sie dabei auch die Windrichtung!
Halten Sie den Feuerwerkskörper nie in der Hand, sobald er entzündet wurde!
Entzünden Sie einen Blindgänger nie ein weiteres Mal!
Zünden Sie das Feuerwerk nicht vom Balkon aus und werfen Sie es auch nicht von oben herunter! Raketen mit Führungsstab sollten nie in den Boden gesteckt werden!
Dort, wo Feuerwerkskörper abgeschossen werden dürfen, sollte ein sicherer Startplatz mit ausreichendem Abstand zu Gebäuden jeglicher Art gewählt werden. Auch sollte darauf geachtet werden, dass Balkone und Terrassen leergeräumt, Fenster, Dachluken und Mülltonnen geschlossen sind.