Online-Beteiligung zum Kommunalen Wärmeplan Sindelfingen
Gemäß Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg ist die Stadt Sindelfingen dazu verpflichtet, einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Dieser Plan bildet die Grundlage für die Umstellung auf erneuerbare Energien in der Wärmeversorgung und enthält Analysen des Wärmesektors vor Ort sowie potenzielle Infrastrukturänderungen und Einsparpotenziale.
Im Zeitraum zwischen dem 21. März und 18. April können Bürgerinnen und Bürger die Ergebnisse der Wärmeplanung einsehen und bei Bedarf kommentieren oder Fragen stellen. Die dargebotenen Karten und Zonierungen entsprechen den Szenarien bis 2030. Zu finden ist der Wärmeplan unter https://sindelfingen-macht-mit.de/. Die Kommentare und Fragen werden bearbeitet und ausgewertet. Über die Erkenntnisse aus der Beteiligung wird der Gemeinderat in seiner Sitzung am 30. April entsprechend informiert. Bei Fragen oder Anmerkungen schreiben Sie gerne eine Mail an: klimaschutz@sindelfingen.de. Wichtiger Hinweis:Der vorliegende Wärmeplan nach Landesgesetz ist unverbindlich und löst KEINE Verpflichtungen nach dem Gebäudenergiegesetz (GEG), etwa bezüglich neuer Heizungen, aus. Er wird nach Bundesgesetz bis 2028 fortgeschrieben und genießt bis dahin Bestandsschutz.