Gemeinsame Pressemitteilung Städte Böblingen und Sindelfingen: Erstellung des qualifizierten Mietspiegels 2024 der Städte Böblingen und Sindelfingen: Versand der Fragebögen

 Die Städte Böblingen und Sindelfingen erstellen aktuell den gemeinsamen qualifizierten Mietspiegel 2024, der zum 1. August 2024 in Kraft treten soll. Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Sie wird aus den üblichen Entgelten (geregelt in § 558 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch) gebildet, die in den genannten Städten oder einer vergleichbaren Stadt in den letzten sechs Jahren für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Ausstattung vereinbart oder geändert worden sind.
 

Der Mietspiegel dient somit als Orientierungshilfe für Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter, um Mietpreise rechtsicher festlegen zu können. Für die Erstellung müssen entsprechende Informationen und Daten bei mietspiegelrelevanten Haushalten erhoben werden.
 
Anschreiben am 6. November, verpflichtende Beantwortung schriftlich oder online bis 4. Dezember
 
Bei der aufwändigen Erhebungsaktion werden am 6. November 2023 per Zufall ausgewählte, mietspiegelrelevante Haushalte in Böblingen und Sindelfingen angeschrieben. Die Beantwortung ist gemäß § 2 Mietspiegelreformgesetz für die Befragten verpflichtend.
 
Der ausgefüllte Fragebogen muss mit einem beigefügten Freiumschlag spätestens bis 4. Dezember 2023 an das mit der Mietspiegelerstellung beauftragte EMA-Institut für empirische Marktanalysen in Regensburg geschickt werden. Alternativ wird es möglich sein, die Befragung über einen verschlüsselten Link direkt online im Internet zu beantworten.
 
Herzliche Bitte um Unterstützung
 
Die ausgewählten Haushalte werden gebeten, die Erstellung des neuen qualifizierten Mietspiegels für die Städte Böblingen und Sindelfingen tatkräftig zu unterstützen und die nötigen Informationen durch die Beantwortung der Fragen zur Verfügung zu stellen.
 
Nach Abschluss der Mietspiegelerstellung werden die gewonnenen Daten anonymisiert. Das heißt, sie sind nicht auf die jeweilige Person und Adresse, welche den Fragebogen ausgefüllt hat, zurückzuführen.
 
Die Städte Böblingen und Sindelfingen bedanken sich bereits jetzt für die Unterstützung bei der Neuerstellung des Mietspiegels.

(Erstellt am 31. Oktober 2023)