Der Kinderreisepass wird zum 1. Januar 2024 abgeschafft
Durch eine Änderung des Passgesetzes wird der Kinderreisepass in Deutschland zum
Januar 2024 abgeschafft. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe vor dem 1. Januar 2024 bleibt davon unberührt.
Ab Januar 2024 kann für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit nur noch der biometrische Personalausweis oder der biometrische Reisepass mit Gültigkeit von maximal sechs Jahren beantragt werden. Anders als der Kinderreisepass werden diese Dokumente nicht vor Ort im Servicepunkt, sondern von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungsdauer beträgt deshalb zwischen vier und sechs Wochen.
Wir empfehlen allen Eltern in Sindelfingen, die Reisedokumente rechtzeitig vor Reiseantritt auf Gültigkeit zu überprüfen.
Zu beachten ist, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinkindern, innerhalb von sechs Jahren stark verändern kann. Ist das Kind auf dem Foto nicht mehr oder nicht einwandfrei zu erkennen, ist das Ausweisdokument auch vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes ungültig. In diesem Fall ist ein neuer Personalausweis oder Reisepass zu beantragen.
Zur Beantragung eines neuen Ausweisdokuments für Kinder kann im Vorfeld ein Termin über www.sindelfingen.de oder telefonisch unter 07031/94-468 vereinbart werden.