Anmeldung an den Grundschulen für das Schuljahr 2024/2025

Eltern von Kindern, die bis zum 30. Juni 2024 ihr sechstes Lebensjahr vollendet haben, werden derzeit von der zuständigen Grundschule angeschrieben und eingeladen, ihre schulpflichtigen Kinder für das Schuljahr 2024/2025 anzumelden. Die Schulanmeldung findet am Donnerstag, den 14. März 2024 an der jeweils zuständigen Grundschule oder zu dem im Einladungsschreiben genannten Zeitpunkt statt.

Die zuständigen Grundschulen verschicken eine Einladung zur Schulanmeldung an die Familien mit zukünftigen Schulkindern. Auch Kinder, die im Zeitraum 1. Juli 2018 bis 30. Juni 2019 geboren sind, können zur Aufnahme angemeldet werden. Voraussetzung ist, dass sie aufgrund ihres Entwicklungsalters für schulfähig befunden worden sind.
 Bei der Schulanmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- die ausgefüllten Anmeldeformulare

- eine Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch

- der Impfausweis des Kindes oder der schriftliche Nachweis eines Arztes, der bestätigt, dass bei dem Kind der Impfschutz nach § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz besteht (Masern)

- eine Arbeitsbescheinigung der Erziehungsberechtigten bei Anmeldung zu einem Betreuungsangebot

- weitere für die Anmeldung wichtige persönliche Unterlagen


Die Zusatzbetreuungsangebote „Verlässliche Grundschule“, „Flexible Nachmittagsbetreuung“ und ggf. „Erweiterte Betreuung“ sind kostenpflichtig. Die Höhe der Kosten sind nach der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren in der Familie und/oder Berechtigungskarte gestaffelt. Zur Anmeldung für die Betreuungsangebote haben die Eltern ihre Bankverbindungsdaten, Arbeitsbescheinigungen und ggf. den Impfpass des Kindes mitzubringen. Die Anmeldeunterlagen für diese Angebote erhalten Sie vor Ort. Nähere Auskünfte über die Betreuungszeiten an der Grundschule und zu anderen Fragen erteilen die Sekretariate der jeweiligen Grundschule oder die Leitungen der Betreuungsangebote. Bitte beachten Sie die jeweiligen Öffnungszeiten der Sekretariate.

(Erstellt am 07. März 2024)