Städtebauliche Erneuerung

Sanierungsgebiet Marktplatz + Post-/VoBa-Areal

Die Entwicklung der Sindelfinger Innenstadt ist eines der zentralen Zukunftsthemen der Sindelfinger Stadtentwicklung. Für viele bedeutende Projekte, wie die Neubebauung des Post-/VoBa-Areals, die Sanierung der Tiefgarage Marktplatz und die Neugestaltung des Markplatzes, wurden wichtige Entscheidungen im Gemeinderat getroffen, die in den kommenden Jahren umgesetzt werden.

Marktplatz Sindelfingen

Der Gemeinderat hat am 05.12.2023 das Sanierungsgebiet „Marktplatz + Post-/VoBa-Areal“ beschlossen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung vom 22.12.2023 gem. §143 Abs. 1 BauGB wurde die Satzung rechtskräftig. Die Frist wurde gem. § 142 Absatz 3 BauGB auf 15 Jahre ab Inkrafttreten festgelegt.

Im Sanierungsgebiet gelten die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge.
Um verschiedene Maßnahmen, wie die Sanierung der Tiefgarage Marktplatz, die Neugestaltung des Marktplatzes sowie die Entwicklung des Post-/Voba-Areals zu finanzieren, erhält die Stadt Sindelfingen Mittel aus dem Landessanierungsprogramm vom Land Baden-Württemberg. Ebenso werden kommunale Finanzmittel eingesetzt.

Für Eigentümer, die innerhalb des Sanierungsgebiets ein Grundstück besitzen, besteht nun die Möglichkeit, Sanierungsmaßnahmen an Ihrem Gebäude steuerlich erhöht abzuschreiben (§§ 7h, 10f und 11a Einkommensteuergesetz). Des Weiteren können Sie durch finanzielle Zuschüsse bei einer umfassenden Sanierung Ihres Gebäudes von den Fördermitteln profitieren. Für die Verwendung von Fördermitteln hat der Gemeinderat Richtlinien beschlossen.

Das neue Sanierungsgebiet ersetzt das bisherige Sanierungsgebiet „Marktplatz“ und ergänzt es um weitere Flächen.
So hat der Gemeinderat ebenfalls in der Sitzung vom 05.12.2023 die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Marktplatz Sindelfingen“ als Satzung beschlossen. Diese Satzung trat ebenfalls mit der öffentlichen Bekanntmachung vom 22.12.2023 außer Kraft.

>> Beschlussvorlage: 100/2023


Im Vorfeld zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets erfolgten vorbereitende Untersuchungen im Gebiet. Diese sind nötig, um das Sanierungserfordernis darzulegen.
Der Gemeinderat fasste hierzu am 28.09.2021 den Einleitungsbeschluss über vorbereitende Untersuchungen nach § 141 Baugesetzbuch (BauGB) für ein Sanierungsgebiet im Bereich „Marktplatz + Post-/VoBa-Areal“.
 

Beschlussvorlage: 177/2021 (Link)

Amtliche Bekanntmachung zur Einleitung vorbereitender Untersuchungen (PDF) (312,8 KiB)

Befragung der EigentümerInnen, BewohnerInnen und BetriebsinhaberInnen im Untersuchungsgebiet Marktplatz + Post-/VoBa-Areal Ende 2022

Ein wesentlicher Bestandteil der vorbereitenden Untersuchungen war die Befragung der EigentümerInnen, BewohnerInnen und BetriebsinhaberInnen im Untersuchungsgebiet.
 
Dabei wurden mit Hilfe einer Onlinebefragung die vorgeschriebenen Daten erhoben, Ihre Mitwirkungsbereitschaft ermittelt und Ihre Wünsche und Anregungen entgegengenommen.
Die Befragung ist abgeschlossen. Die Antworten wurden streng vertraulich behandelt und unterliegen dem Datenschutz. Die Auswertung der Befragung ist in den Untersuchungsbericht eingeflossen.

INFORMATIONSVERANSTALTUNG FÜR EIGENTÜMERINNEN, BEWOHNERINNEN UND GEWERBETREIBENDE DES UNTERSUCHUNGSGEBIETES AM 06.10.2022

Am 06.10.2022 fand für die EigentümerInnen, BewohnerInnen und Gewerbetreibende des Untersuchungsgebietes online eine Informationsveranstaltung statt.

Präsentation zur Informationsveranstaltung am 06.07.2022 (PDF) (11,691 MiB)

Fragen und Antworten im Rahmen der Informationsveranstaltung am 06.10.2022 (130,1 KiB)

10 häufige Fragen und Antworten zu städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen

Immer wieder treten im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen Beteiligte an uns heran und möchten sich über die vorbereitenden Untersuchungen und ein Sanierungsverfahren erkundigen. Wir möchten Ihnen im Folgenden eine kleine Hilfestellung geben und Ihnen die häufigsten Fragen vorab beantworten.

1. Weshalb gibt es die vorbereitenden Untersuchungen?

Mit einer Sanierungsmaßnahme werden städtebauliche Missstände beseitigt. Das Baugesetzbuch (BauGB) trifft Bestimmungen, wie ein solches Verfahren umzusetzen ist (§ 136 ff. BauGB). Hier ist geregelt, dass vor Ausweisung eines Sanierungsgebiets die vorbereitenden Untersuchungen notwendig sind, um die Sanierungserfordernis darzulegen. Die vorbereitenden Untersuchungen haben mit dem Einleitungsbeschluss begonnen, der am 29.12.2022 öffentlich bekannt gemacht wurde.
Mit der vorbereitenden Untersuchung soll sichergestellt werden, dass Mängel und Potentiale im Untersuchungsgebiet erfasst und Betroffene frühzeitig beteiligt werden.
 

2. Muss ich Auskunft geben?

 Grundsätzlich müssen EigentümerInnen und MieterInnen notwendige Auskünfte zur Sanierungsvorbereitung erteilen (§ 138 BauGB). Aber wir setzen ganz auf Ihre freiwillige Mitwirkungsbereitschaft und freuen uns, wenn Sie auch persönlich mit uns in den Dialog treten. Mit Ihren Angaben tragen Sie zu einer Entwicklung bei, die auch Ihren Bedürfnissen entspricht.

3. Was passiert mit meinen Daten?

Die von Ihnen bereitgestellten Informationen werden in nicht personalisierter Form ausgewertet und entsprechend dem Landesdatenschutzgesetz verarbeitet. Die Erkenntnisse über die Gebäude- und Bevölkerungsstruktur fließen in die Planung ein und werden für die vorbereitenden Untersuchungen verwendet. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Beachten Sie dazu auch die beigefügten Informationen nach Art. 13 EU-DSGVO.

4. Warum werden Fragen nach dem Alter und Berufsstand gestellt?

Die Fragen nach den persönlichen Umständen helfen uns, die Beteiligten im Gebiet kennenzulernen. Dadurch können künftige Vorhaben besser auf die BewohnerInnen abgestimmt werden. Es gilt z. B. zu berücksichtigen, dass ältere Menschen andere Ansprüche an ihr Wohnumfeld haben als Familien, Kinder und Jugendliche.

5. Wer entscheidet über die Abgrenzung des künftigen Sanierungsgebiets?

Die STEG hat gemeinsam mit der Stadtverwaltung aufgrund planerischer Abwägung einen Vorschlag für die Abgrenzung der vorbereitenden Untersuchungen erarbeitet. Der Gemeinderat beriet und beschloss das Untersuchungsgebiet. Nach Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen wird noch einmal die Gebietskulisse überprüft. Das heißt, die tatsächliche Sanierungsabgrenzung kann kleiner aber auch größer werden. Auch hierüber muss der Gemeinderat einen Beschluss fassen.

6. Was bringt mir ein Sanierungsgebiet?

Die beabsichtigte Sanierungsmaßnahme hat zum Ziel, die Innenstadt im Bereich des Marktplatzes und des Post-/VoBa-Areals zu stärken und gleichzeitig die Aufenthaltsqualität zu steigern. Auch die Modernisierung des Gebäudebestandes sowie die Stärkung des innerstädtischen Versorgungszentrums stehen im Fokus der Bemühungen. In einem Sanierungsgebiet haben Gebäudeeigentümer die Möglichkeit, für Maßnahmen, die den Sanierungsabsichten entsprechen, eine steuerliche Sonderabschreibung gemäß §§ 7 h, 10 f oder 11 a Einkommensteuergesetz in Anspruch zu nehmen. Zudem haben die Gebäudeeigentümer Aussicht auf eine finanzielle Förderung, wenn die baulichen Vorhaben den Sanierungszielen entsprechen und ausreichend Fördermittel zur Verfügung stehen.

7. Wann kann ich Zuschüsse bekommen?

 Die Förderung von privaten Modernisierungs- oder Abbruchmaßnahmen ist erst möglich, wenn die Stadt Sindelfingen für das Gebiet „Marktplatz + Post-/VoBa-Areal“ die Sanierungssatzung durch den Gemeinderat rechtskräftig beschlossen hat. Mit einer Beschlussfassung ist ab Frühjahr 2023 zu rechnen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bei diesem frühen Verfahrensstand nicht absehen können, wann dies genau der Fall sein wird. Es sind noch einige Vorbereitungen und Entscheidungen zu treffen. Sobald das Sanierungsgebiet förmlich festgelegt wurde, wird dies öffentlich bekannt gegeben.

8. Kann ich jetzt mit einer Gebäudemodernisierung beginnen?

Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn die Sanierungssatzung rechtskräftig ist und Sie eine schriftliche Vereinbarung mit der Stadt Sindelfingen über den Umfang Ihrer Maßnahme und eine etwaige Förderung getroffen haben. Maßnahmen, die ohne vertragliche Grundlage begonnen wurden, sind nicht förderfähig und nicht steuerlich begünstigt. Ohne Förderung ist ein Beginn jedoch grundsätzlich möglich.

9. Ich kann eine Frage im Fragebogen nicht beantworten. Was tun?

Falls Sie einmal unsicher sein sollten, wie eine Frage zu verstehen ist oder keine für Sie genau passende Antwort finden, dann melden Sie sich bitte bei uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter. In der Regel genügt es aber, wenn Sie die am ehesten zutreffende Antwort ankreuzen oder eine erläuternde Anmerkung (online im Textfeld letzte Frage) dazu schreiben.

10. Wer beantwortet mir meine weiteren Fragen?

Die vorbereitende Untersuchung wird von der Stadtverwaltung koordiniert und von der STEG Stadtentwicklung GmbH aus Stuttgart mitbetreut. Die MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung und der STEG stehen Ihnen selbstverständlich gerne Rede und Antwort zu allen Anliegen, die die vorbereitenden Untersuchungen oder die Sanierung im Allgemeinen betreffen.

Scheuen Sie sich nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen!