Aktualisierte Verkehrsregelungen in Maichingen

Wegen anhaltender Beschwerden zur Parksituation in Maichingen, zuletzt hatte unter anderem auch der Ortschaftsrat Maichingen die Einführung eines nächtlichen Parkverbots im Industriegebiet beantragt, hat das Ordnungsamt die Situation vor Ort begutachtet. In Abstimmung mit dem Ortschaftsrat und dem Ortsvorsteher wurden und werden nun verschiedene Maßnahmen Schritt für Schritt umgesetzt.

Industriegebiet  Aufgrund der fortwährenden Problematik dauerhaft abgestellter Fahrzeuge und Anhänger im Industriegebiet Maichingen wurde eine Parkraumbewirtschaftungszone eingerichtet. Die Parkscheibenregelung mit einer maximalen Höchstparkdauer von zehn Stunden ermöglicht es, Besuchern des Industriegebiets sowie dort Beschäftigten weiterhin unbeeinträchtigt zu parken. Überdies wurden an vielen Einmündungsbereichen Grenzmarkierungen (Zick-Zack-Linien) angeordnet, um das generell bestehende Parkverbot zu verdeutlichen und räumlich zu erweitern.  Anna-Reich-Straße In Abgrenzung zur bestehenden Tempo 30-Zone in der Anna-Reich-Straße wird eine streckenbezogene, zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet, welche unter anderem der ÖPNV-Beschleunigung dient. Durch eine wegfallende Rechts-vor-Links-Regelung kann mit beidseitigen Halteverboten und einer entsprechenden Vorfahrtsregelung eine kontinuierlichere Reisegeschwindigkeit ermöglicht werden. Hierdurch wird auch die rechtssichere Anordnung von Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) ermöglicht und das Allmendäcker I über die als Sammelstraße fungierende Anna-Reich-Straße besser an das Wohngebiet Grünäcker angebunden. Allmendstraße und Rudolf-Harbig-Straße Ebenfalls streckenbezogenes Tempo 30 wird darüber hinaus in Teilen der Allmendstraße und der Rudolf-Harbig-Straße angeordnet. In der Allmendstraße handelt es sich insbesondere um den Streckenabschnitt rund um den Einmündungsbereich der Anna-Reich-Straße aufgrund des starken Ziel- und Quellverkehrs in Verbindung mit dem neu eröffneten Aldi und der bereits ausgeführten Ertüchtigung als Sammelstraße. Auch wird es auf der Allmendstraße mittel- bis langfristig zur Einrichtung dreier stationärer Fußgänger-Lichtsignalanlagen kommen. Hinsichtlich der Rudolf-Harbig-Straße erfolgt die Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h im Bereich des Gymnasiums Unterrieden. Die Maßnahmen der Temporeduzierung und verbesserten Querungsmöglichkeiten dienen insbesondere der Erhöhung der Verkehrssicherheit. Wolfgang Stierle, Ortsvorsteher Maichingen: „Aus meiner Sicht wurden jetzt gute Sofortlösungen an kritischen Stellen gefunden, die sich auch gut in das noch zu beschließende Verkehrskonzept für den gesamten Ort integrieren lassen. Bestätigt wird dies durch die lobenden Worte, die der Ortschaftsrat in seiner Januar-Sitzung ausgesprochen hat, insbesondere für die rasche Umsetzung seit Antragstellung und Gewerbegebietsversammlung.“ Mehmet Koc, Leiter des Ordnungs- und Standesamts: „Bei verkehrlichen Fragen sind viele verschiedene Aspekte wie zum Beispiel die Verkehrssicherheit, der Verkehrsfluss und die Lärmbelästigung zu berücksichtigen. Trotz dieser Vielschichtigkeit haben wir konstruktive Kompromisse erzielt. In sachlichen und fachlichen Diskussionen konnten wir den Beteiligten vermitteln, dass es darum geht, verschiedene Interessen gegeneinander abzuwägen.“ Die Stadtverwaltung bittet Anwohnerinnen und Anwohner sowie Verkehrsteilnehmende um Verständnis für die Änderungen und dankt im Voraus für die Beachtung der aktualisierten Verkehrsregelungen. Um gegen Falschparker vorzugehen, wird der städtische Vollzugsdienst die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung kontrollieren und Verstöße entsprechend ahnden. Bürgerinnen und Bürger können Ordnungsstörungen wie Lärmbelästigungen, aggressives Betteln oder Parkverstöße in Sindelfingen melden. Hierfür steht die Hotline des städtischen Vollzugsdienstes unter 07031 94-333 zur Verfügung. Dieser neue Service des Ordnungsamtes der Stadt Sindelfingen ist seit dem 01. Juni 2023 verfügbar.

(Erstellt am 07. März 2024)